Vieles ist erlaubt, noch viel mehr ist nicht erlaubt.
Letztens ist mir auf weiter unbekannter Flur etwas in der Ferne entgegengekommen, von dem ich dachte, dass es ein Zug neben der Straße wär. Nein es war ein Motorrad mit Nebelscheinwerfern in vom Zug bekannter Dreilichtanordnung. Das ist erlaubt. Aber wenn man die Valenti-Leuchte so schalten will, ist es verboten. Bei manchen Gesetzen sollte man besser nicht über Hintergründe nachdenken.
öhm.... ähhhhh... besser so... obwohl ich erst dachte, dass dein Motorrad eine praktische Begründung lieferte, aber manches ist wohl doch eher hypothetischer Natur...